Motorradführerschein – Die Klasse A / A2
Seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine Neuregelung zur Änderung der Führerscheinklassen
Wer darf was unter welchen Bedingungen ??
Klasse A – Schwere Krafträder (ab 35 KW)
Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Klasse A2 - Gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW Leistung
Mindestalter 18 Jahre
Die Klasse A2 ist gültig für mittelschwere Krafträder bis max. 35 kW / 48 PS und
einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen
Wer zwei Jahre die alte Fahrerlaubnis A1 oder den Führerschein 3 (Ausstellung vor dem 01. April 1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 ohne weitere theoretische Führerscheinprüfung vornehmen, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Informiert was wie funktioniert was man zu beachten hat bei Motorrad Führerschein ..